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Wird eine Aufstellgenehmigung für den Pavillon benötigt?

Grundsätzlich lautet die Antwort auf diese Frage: Nein. Da es sich bei einem Pavillon um ein sogenannte "Fliegende Baute" handelt. Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Die Grundfläche ist entscheidend. Hier hat jedes Bundesland unterschiedliche Richtwerte. Dieser variiert von z.B. Hamburg 30m2 bis hin zu Brandenburg mit 75m2. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde.